10-04-2015, 19:31
(10-04-2015, 16:17)Absurdistan schrieb: Problem: Es muss von EA, Jugendamt und Familiengericht die 12 – Stunden Regel akzeptiert werden
Wer erzählt dir denn so einen Blödsinn? Du drehst dich hier andauernd völlig grundlos um dich selbst und machst dir irgendeinen Stress.
Davon abgesehen regeln die SGB diesbezüglich gar nichts. Die Rechtsprechung hat Anspruchsvoraussetzungen für Regelleistungen in einer temporären Bedarfsgemeinschaft definiert.