11-04-2015, 09:22
Wenn das Unterhaltsrecht so wie das Deutsche aussieht, gibts da auch die Klasse der privilegierten volljährigen Kinder. Wenn dein Kind eins ist, wird deine Kündigung nicht dazu führen, dass du keinen Kindesunterhalt mehr zahlen musst, obwohl das Kind volljährig ist und du nichts mehr verdienst.
Wie das mit Ausfallbürgen in Österreich ist, weiss ich auch nicht. In Deutschland ist das nicht im BGB geregelt, sondern nur in der Rechtsprechung .Die Bürgschaft tritt erst ein, wenn der Ausfall da ist, also erst wenn die Bank erfolglos beim Hauptschuldner gepfändet hat. Dann gibt es noch die modifizierte Ausfallbürgschaft, da kann man ein Ausfallereignis festlegen, z.B. drei Monate keine Raten bezahlt.
Es wundert mich etwas, dass du eine Ausfallbürgschaft eingegangen bist, aber keinerlei Unterlagen über Art und Bedingungen der Bürgschaft bekommen hast.
Wie das mit Ausfallbürgen in Österreich ist, weiss ich auch nicht. In Deutschland ist das nicht im BGB geregelt, sondern nur in der Rechtsprechung .Die Bürgschaft tritt erst ein, wenn der Ausfall da ist, also erst wenn die Bank erfolglos beim Hauptschuldner gepfändet hat. Dann gibt es noch die modifizierte Ausfallbürgschaft, da kann man ein Ausfallereignis festlegen, z.B. drei Monate keine Raten bezahlt.
Es wundert mich etwas, dass du eine Ausfallbürgschaft eingegangen bist, aber keinerlei Unterlagen über Art und Bedingungen der Bürgschaft bekommen hast.