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SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind
#44
Das hab ich so nicht geschrieben.

Du verdrehst die Tatsachen. Es muss die 12 - Stunden Regel nicht von JA, Richter und Ex aktzeptiert werden um Leistungen beim Jobcenter zu bekommen. Du zitierst so und stellst es so dar.
Nochmal, vergiss das Jobcenter mal. Was hast du für ein Problem damit die 12-Regel im Familienrecht mit einzubringen?

Es geht um den Umgang. Um genau zu sein brauche ich genauere Instrumente um zu bestimmen das ihr geliebter Lebensmittelpunkt nicht plötzlich weg ist. Ich will mehr als erweiterten Standardtumgang. Einfacher und besser planbar gehts nicht als der Obhutwechsel
Da will ich hin:
Zitat sorglos

PS: Wir haben das Problem so gelöst, dass wir Neulinge anleiten bereits in der Umgangsregelung statt genaue Zeiten einen Obhutswechsel festzulegen:

"Das Kind wechselt [in der geraden Kalenderwoche] z.b. am Freitag zum Vater, am darauf folgenden Montag zur Mutter. Zuständig für die Betreuung, insbesondere bei Schulausfall, Krankheit, etc. ist der Vater Freitags ab 11 Uhr und die Mutter montags ab 11 Uhr."
Das ist klar, fair und eindeutig hinsichtlich 12-Stunden-Regel. Es kann da auch jeder andere Wochentag stehen bis hin zum Wechselmodell. Oder jede andere Uhrzeit, außer 12.00 Uhr!
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RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 05-04-2015, 16:12
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 07-04-2015, 23:54
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 08-04-2015, 09:37
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RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 10-04-2015, 19:31
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von Absurdistan - 11-04-2015, 16:37
RE: SGB II Anlage BB laufender nicht einmaliger Bedarf Kind - von the notorious iglu - 11-04-2015, 20:33

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