13-04-2015, 16:44
Du handelst fast nur auf Glaubens- und Vermutungsgrundlage. Auf dieser Basis kann man nicht planen. Stärke doch erst mal deine Faktenbasis.
- Du glaubst, du würdest keine Auskunft über die offene Summe bekommen. Frage erst einmal die Bank.
- Du weisst nicht, welcher Art die Ausfallbürgschaft genau ist. Oben habe ich einige Möglichkeiten aufgezählt und davon hängt einiges ab. Sieh nach, was du unterschrieben hast. Verschlampt? Frage bei der Bank nach.
- Du vermutest, du könntest nach Jobende und Kindesvolljährigkeit auch den Unterhalt senken oder einstellen. Stimmt das? In Deutschland wäre es je nach Situation der Kinder nicht der Fall. In Össterreich gibt es den Anspannungsgrundsatz.
- Du vermutest, die Ex könnte die Wohnung nicht mehr zahlen, wenn dein Unterhalt wegfällt. Das kannst du erst wissen, wenn du ihr Einkommen und die Raten kennst, weisst wie lange der Immobilienkredit überhaupt noch läuft.
- Du glaubst, du würdest keine Auskunft über die offene Summe bekommen. Frage erst einmal die Bank.
- Du weisst nicht, welcher Art die Ausfallbürgschaft genau ist. Oben habe ich einige Möglichkeiten aufgezählt und davon hängt einiges ab. Sieh nach, was du unterschrieben hast. Verschlampt? Frage bei der Bank nach.
- Du vermutest, du könntest nach Jobende und Kindesvolljährigkeit auch den Unterhalt senken oder einstellen. Stimmt das? In Deutschland wäre es je nach Situation der Kinder nicht der Fall. In Össterreich gibt es den Anspannungsgrundsatz.
- Du vermutest, die Ex könnte die Wohnung nicht mehr zahlen, wenn dein Unterhalt wegfällt. Das kannst du erst wissen, wenn du ihr Einkommen und die Raten kennst, weisst wie lange der Immobilienkredit überhaupt noch läuft.