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Bewerbungschancen mit Unterhaltspflicht
#8
(13-04-2015, 15:46)raid schrieb: Etwaige sonstige Zahlungsverpflichtungen e.g. Kredite teilst Du ja auch nicht mit und musst Du auch nicht. 
... Ob Du zu guter Unterhalt bezahlst oder nicht, bleibt dir überlassen. 
Oh, danke für die Klarstellung. Bin da wohl überehrlich und muss in dieser Hinsicht meine Gute Kinderstube wohl mal hinter mir lassen.


(13-04-2015, 15:47)Mahatu schrieb:
(13-04-2015, 12:40)p__ schrieb: ... Natürlich ist es ein Riesenunterschied, zum dritten Mal gesagt, ob du in Uganda oder in Luxemburg arbeiten willst.


Wer, wie es die Staatsanwaltschaft gerne ausdrückt, „Kriminelle Energie“ besitzt oder bei den Pfadfindern war, hat es gelernt, die „richtigen“ Fährten zu legen.
Jeder wird gefunden, da gebe ich mich keiner Illusion hin. Ich habe es trotzdem innerhalb meiner Möglichkeiten so schwierig wie möglich für die Bluthunde gemacht. Bin neugierig ob und wann es zum Knall kommt oder ob es der Abschreckung dient. Habe des Öfteren erlebt wie Vorgänge innerhalb einer Behörde gründlich schiefgegangen sind. In RTL2-Dokumentationen  wird auch suggeriert jeder Grenzübertritt nach Holland würde kontrolliert um den Kiffzeug-Import einzudämmen.

(13-04-2015, 15:47)Mahatu schrieb:  
Du mußt natürlich low profile leben, nicht über Social Media auffallen und auch nicht bei Grenzübertritten auffallen, und hast natürlich auf XING oder Linkedin Deinen Lebensmittelpunkt und Job in Uganda.
Hab schon vor einigen Jahren sämtliche Profile im Netz gelöscht aber, klar, es bleiben immer Reste übrig. Hat auch Vorteile das Zeug zu löschen, man hat einfach Zeit und ist produktiver.

(13-04-2015, 16:58)p__ schrieb: Ich dachte eher an Probleme, die der Arbeitgeber selbst unwissentlich verursacht und nicht irgendwelche Uganda-Tricks.
Der Punkt mit dem Vollstreckungsbescheid bereitet mir gerade etwas Bauchschmerzen. Gibt es hier im Forum dazu Erfahrungswerte von jemandem der im Ausland tatsächlich vollstreckt wurde?

p, weisst du vielleicht ob bei der Vollstreckung der EU-Vollstreckung eine Prüfung durch das Zielland in der Praxis stattfindet oder wird es einfach nur durchgewunken?

Vor diesem Hintergrund verstehe ich allerdings nicht warum es mich noch nicht erwischt hat.

Edit: Findet dieser Austausch mit dem deutschen Fiskus auch statt, wenn man offiziell abgemeldet und in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig ist? Sorry für die blöde Frage, das ist neu für mich. Bei einem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen würde mir das ja noch einleuchten.
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RE: Bewerbungschancen mit Unterhaltspflicht - von Nappo - 13-04-2015, 10:55
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