14-04-2015, 08:23
Ich bin jetzt noch nicht so lange weg aus D, dass ich grossartige Erfahrungsberichte hier veröffentlichen könnte.
Fakt ist aber, das die in D existierende Pfändung nicht in meinem Aufenthaltsland angekommen ist, obgleich innerhalb der EU und angeblich völlig problemlos vollstreckbar im Aufenthaltsland. Wenn man mich im Aufenthaltsland aufspüren wird, komme ich sofort nach D zurück und lebe erst mal meinen ALG-1-Anspruch aus. Und gleichzeitig wird Abänderungsklage zum Unterhalt erhoben, da sich die Berechnungsgrundlage geändert hat (aktuell zahle ich den ausgeurteilten Unterhalt über Verwandte).
Ich werde berichten, wie es weitergeht.
Fakt ist aber, das die in D existierende Pfändung nicht in meinem Aufenthaltsland angekommen ist, obgleich innerhalb der EU und angeblich völlig problemlos vollstreckbar im Aufenthaltsland. Wenn man mich im Aufenthaltsland aufspüren wird, komme ich sofort nach D zurück und lebe erst mal meinen ALG-1-Anspruch aus. Und gleichzeitig wird Abänderungsklage zum Unterhalt erhoben, da sich die Berechnungsgrundlage geändert hat (aktuell zahle ich den ausgeurteilten Unterhalt über Verwandte).
Ich werde berichten, wie es weitergeht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1