15-04-2015, 10:39
.....soweit ich weiß muss man eine Verjährung auch bei Gericht schriftlich (über einen RA) "anmelden" .....
Weiß einer wie lange die Verjährungsfrist IST wenn jemand noch keinen Strafantrag (wegen paragraph 170 o.ä.) hat, wenn das Liebe familiengericht einen Gerichtsbeschluss (Aufforderung zum DNA Abstammungsgutachten) nicht wirksam im Ausland zustellen kann ?
Viele Grüße
Richy
Weiß einer wie lange die Verjährungsfrist IST wenn jemand noch keinen Strafantrag (wegen paragraph 170 o.ä.) hat, wenn das Liebe familiengericht einen Gerichtsbeschluss (Aufforderung zum DNA Abstammungsgutachten) nicht wirksam im Ausland zustellen kann ?
Viele Grüße
Richy
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