15-04-2015, 13:12
§1589 II BGB in der Fassung vom 1. Januar 1900:
"Ein uneheliches Kind und sein Vater gelten nicht als verwandt."
Klar, dass er dann auch nichts anfechten kann. Insofern mMn: Eine fantastische konservative Rolle rückwärts...
"Ein uneheliches Kind und sein Vater gelten nicht als verwandt."
Klar, dass er dann auch nichts anfechten kann. Insofern mMn: Eine fantastische konservative Rolle rückwärts...
Wer nicht taktet, wird getaktet...