17-04-2015, 09:45
Personenstandsfälschung wurde nicht verhandelt und trifft auch nicht zu. Für die Vaterschaftsanerkennung ist kein Nachweis nötig, biologischer Vater zu sein, es wurden keinerlei Angaben gefälscht, sondern eine bestehende Rechtslage des Zivilrechts ausgenutzt.