17-04-2015, 17:19
(15-04-2015, 14:49)Sixteen Tons schrieb: Fazit: Du brauchst eine (A) Vollmacht für die Prozessführung von der Mutter, die du durch (B) ein
familienrechtliches Verfahren erlangen kannst, wenn sich die alleinsorgeberechtigte Mutter weigert, dir diese Vollmacht zu erteilen.
(A) und (B) haben wir ein paar mal durch. Wer Muster braucht, kann sich melden: info (at) vaetertreff.de
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #