18-04-2015, 17:00
(18-04-2015, 12:26)raid schrieb: Und wenn dann so eine Talkshow-Richterin sagt, man(n) hätte ja das Recht sich Umgang gerichtlich zu erstreiten, dann gehört ihr die Feerresse poliert.wenigstens aber gehört sie darauf hingewiesen, dass sie sich gefälligst informieren soll, bevor sie in einer öffentliche Diskussion solch einen Unsinn verbreitet.
Gegen aktive Richter(innen), die diese Meinung vertreten, muss man sich ein Richterablehnungsverfahren überlegen, auf jeden Fall aber Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landgerichtspräsidenten einreichen.
Das wird in meinen Angelegenheiten in Kürze geschehen.
Wir Väter müssen uns wehren. Wir haben gute, insbesondere redliche Argumente.
Die müssen wir uns nicht immer und immer wieder gegenseitig erzählen, sondern penetrant den an familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Professionen.