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Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen
#41
Na also, ein Anfang ist gemacht.

Da dir aber das Kindergeld nicht zufließt, ist m.M. die Anrechnung nicht korrekt.

Siehe:

Zitat:Die angemessenen Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind können dann zu einer maßvollen Erhöhung des Selbstbehalts  oder  einer  entsprechenden  Minderung  des  unterhaltsrelevanten  Einkommens  führen,  wenn  dem  Unterhaltspflichtigen  das  anteilige  Kindergeld  gem. § 1612 b Abs. 5 BGB ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kosten nicht aus den Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt  hinaus  verbleiben  (im  Anschluß  an  Senatsurteil  vom  29. Januar  2003 - XII ZR 289/01 - FamRZ 2003, 445 ff.).
BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - XII ZR 56/02
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen - von sorglos - 20-04-2015, 21:03

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