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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#67
Ja genau das habe ich vor. Auf der einen Seite heißt es, der Kindeswille wird erst ab 12-14 Jahren in Betracht gezogen. Und nun ein 6 jähriges Mädchen anhören, zum 2ten Mal. nein das passt nicht zusammen.

Was eine widerwertige Mutter. Wie kann sie dies nur unser gemeinsamen Tochter antun. Ich verstehe dies nicht.
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von Avatar - 21-04-2015, 13:17

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