Den Trennungsunterhalt hannst du wohl weg beamen in dem du dir VOR DER TRENNUNG das seit langer Zeit fällige Auto per KREDIT gönnst.
Noch der Trennung kannst du aber wohl nur noch den monatlichen Zins und niicht mehr die volle monatliche Rate in Abzug bringen.
Bei einem Leasing soll wohl auch nach der Scheidung die volle Rate in Bezug auf den möglichen Ehegattenunterhalt voll in Abzug bringbar sein.
Nur mal s als Idee zum Googeln
Gruß
Was auch immer du beim Versorgungsausgleich abgeben musst und wie niedrig iauch immer dein Rentenkontostand mal sein wird. Du bekommst zumindest immer noch die (800 € ?) Grundsicherung.
Wer auswandert kann sich übrigens die (selber) eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge in die staatliche als auch betriebliche Altersversorgung aus zahlen lassen. Formulare für die Auszahlung der staatlichen Rentenversicherung gibt es auf der Webseite der Rentenversicherung.
So könntest du die auch ein paar schöne Jahre in einem (günstigen) Urlaubsland deiner Wahl machen und dich mal von deinem Stress erholen. Solange du deine Staatbürgerschaft nicht wechselst kannst du jederzeit nach D zurück kommen. Grundsicherung bekommst du in D wohl auch mit einem Rentenpunktestand von NULL.
Gruß
Ohne Gewähr. Nur als erste Anregung. Immer schön selbst nachlesen und überprüfen.
Noch der Trennung kannst du aber wohl nur noch den monatlichen Zins und niicht mehr die volle monatliche Rate in Abzug bringen.
Bei einem Leasing soll wohl auch nach der Scheidung die volle Rate in Bezug auf den möglichen Ehegattenunterhalt voll in Abzug bringbar sein.
Nur mal s als Idee zum Googeln
Gruß
(21-04-2015, 22:09)p__ schrieb: Am teuersten kommt oft der Versorgungs- und Zugewinnausgleich.
Was auch immer du beim Versorgungsausgleich abgeben musst und wie niedrig iauch immer dein Rentenkontostand mal sein wird. Du bekommst zumindest immer noch die (800 € ?) Grundsicherung.
Wer auswandert kann sich übrigens die (selber) eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge in die staatliche als auch betriebliche Altersversorgung aus zahlen lassen. Formulare für die Auszahlung der staatlichen Rentenversicherung gibt es auf der Webseite der Rentenversicherung.
So könntest du die auch ein paar schöne Jahre in einem (günstigen) Urlaubsland deiner Wahl machen und dich mal von deinem Stress erholen. Solange du deine Staatbürgerschaft nicht wechselst kannst du jederzeit nach D zurück kommen. Grundsicherung bekommst du in D wohl auch mit einem Rentenpunktestand von NULL.
Gruß
Ohne Gewähr. Nur als erste Anregung. Immer schön selbst nachlesen und überprüfen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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