(21-04-2015, 23:32)Austriake schrieb: Ich habe insofern Erfahrung, als mein Haus zwei Mal gutachterlich geschätzt wurde.
Neben den Faktoren, die du nicht verändern kannst wie Baujahr, Ausstattung, Heizung, Vollwärmeschutz etc. pp. ist wohl der Standortfaktor im Gutachten die entscheidende Stellgrösse.
Wird bei der Ermittlung des Wohnwertvorteils das Haus geschätzt ? Und wenn ja von wem und in wessen Auftrag ?
Aber du bringst mich auf eine Idee. Die Ausstattung (und evtl. der Zustand) beeinflusst die ortsübliche Vergleichsmiete und somit den Wohnwertvorteil.
Liest das Gericht selber die ortsübliche Vergleichsmiete im Mietspiegel ab oder woher nimmt das Gericht den Wert des Wohnwertvorteils bei der Gerichtsverhandlung ?
Gruß
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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