22-04-2015, 07:53
Ich meine nicht, dass ein Gericht zwingend ein Wertgutachten in Auftrag gibt, um einen kalkulatorischen Wohnvorteil zu ermitteln. Zur Not schätzt so ein Richter auch einfach mal über den breiten Daumen.
Aber wenn Mann sich vorbereitet und Unterlagen/Belege/Beweise hat dafür, dass der Wohnwert XX beträgt und nicht XY, wie von der Gegenseite behauptet, dann steht man sich vor Gericht nicht schlecht. Ganz sicher geht man mit einem Wertgutachten, das hat in meinem Fall 1.500.- € gekostet (geiler Stundenlohn, der Gutachter hat eine Stunde im Haus gemessen und fotografiert und dann noch zwei Stunden am PC das Gutachten aus Bildern und Textbausteinen zusammengesetzt. Fertig...).
Aber wenn Mann sich vorbereitet und Unterlagen/Belege/Beweise hat dafür, dass der Wohnwert XX beträgt und nicht XY, wie von der Gegenseite behauptet, dann steht man sich vor Gericht nicht schlecht. Ganz sicher geht man mit einem Wertgutachten, das hat in meinem Fall 1.500.- € gekostet (geiler Stundenlohn, der Gutachter hat eine Stunde im Haus gemessen und fotografiert und dann noch zwei Stunden am PC das Gutachten aus Bildern und Textbausteinen zusammengesetzt. Fertig...).
Bibel, Jesus Sirach 8.1