22-04-2015, 14:09
(22-04-2015, 13:08)raid schrieb: Ja das mit dem Klagen vor dem Sozialgericht bei o.g. Thematik ist trotz gemeinsamen Sorgerecht nicht so einfach möglich. Man benötigt hierzu die Zustimmung des anderen Elternteils - notfalls via Familiengericht. Und das ist halt ein Weg, den ich vermeiden möchte.Das ist falsch !
Zustimmung von Mutti für eine Klage vor dem SG ?
Die Klage habe ich übrigens auch ohne gSR durchbekommen.
Die Zahlung wird auch bei mir regelmäßig mit absurden Nachweisforderungen [(bei 5km Entfernung) An-und Abreise des Kindes mit Uhrzeit, Unterschrift der KM, etc.] verzögert.
Ich reiche die Umgangszeiten inzwischen für jeweils 3 Monate ein.
Für alle angeblich notwendigen Bestätigungen der KM genügt (zur Stressvermeidung mit selbiger) eine schlichte eidesstattliche Erklärung von Dir.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel