22-04-2015, 15:30
(22-04-2015, 14:09)Pistachio 00 schrieb:(22-04-2015, 13:08)raid schrieb: Ja das mit dem Klagen vor dem Sozialgericht bei o.g. Thematik ist trotz gemeinsamen Sorgerecht nicht so einfach möglich. Man benötigt hierzu die Zustimmung des anderen Elternteils - notfalls via Familiengericht. Und das ist halt ein Weg, den ich vermeiden möchte.Das ist falsch !
Zustimmung von Mutti für eine Klage vor dem SG ?
Die Klage habe ich übrigens auch ohne gSR durchbekommen.
Dann hast du Glück gehabt, Pistachio. Bei mir ist z. B. so gelaufen, das in meinem Fall nach dem SGG ein Sozialgericht in NRW zuständig gewesen wäre. Entschieden hat aber ein Gericht in Bremen für Niedersachsen. Nicht immer laufen die Dinge 100% deckungsgleich mit den Verwaltungsvorschriften.
Ich habe auch erst lange mit dem JC herumgeeiert wie raid, weil ich nicht die Mutter beim Prozessieren mit
im Boot haben wollte, aber es ging eben nicht anders. Dort wollte das Gericht nach höchstrichterlicher Maßgabe
(B 14 AS 54/08 R) eine Prozessvollmacht von der Mutter.
raid wird nicht vermeiden können, sich mit der Mutter auseinander zu setzen, wenn das JC jetzt U-Boot mit ihm spielt oder er verzichtet eben auf den Anspruch seines Kindes.
@Bereschit
Im Übrigen ist raids Sohn alt und grau, bevor über eine Amtshaftungsklage abschliessend entschieden wird, da ist schliesslich der Staat sich selbst der nächste. Oder hast du da andere Erfahrungswerte?
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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