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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#78
Nee, raid, fair ist das nicht ... und es besteht m.E. kein Anlass für einen Umgangsausschluss, es sei denn man konstruiert die Schiene mangelnde Kommunikationsfähigkeit ( natürlich des Vaters .. ) und das Kind wird darüber krank oder so ....

Andererseits wäre es genauso naiv, unvorbereitet und in Erwartung eines Erfolges zum OLG zu fahren .. dagegen sprechen einfach die vielfältigen Erfahrungen, die wir hier gesammelt haben. Weil Richter faule Säcke sind und keine angreifbaren Beschlüsse formulieren wollen und Anwälte eine höhere Vergleichsgebühr kassieren als bei einem Beschluss möchte ich eigentlich wetten, dass es wieder mal auf einen faulen Kompromissvorschlag hinausläuft, d.h. seine alte Regelung wird sich der TO von der Backe putzen müssen und dann wird wie p es geschrieben hat wie auf dem Basar gehandelt .... Bin gespannt ...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von ArJa - 22-04-2015, 15:31

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