22-04-2015, 19:52
Hat isch1000 eine Immobilie oder nicht?
Erste Verteidigungsstrategie beim Elternunterhalt sollte immer die Verwirkung gem. 1611 BGB sein. Hat sich deine Mutter denn während deiner Minderjährigkeit ausreichend um dich gekümmert? Wenn du das nicht empfindest, warum nicht? Manchmal kann man den Elternunterhalt damit platschen.
Wenn du meinst, dass deine Mutter in 1-2 Jahren gesundheitlich die Grätsche macht, ist m.E. nicht nicht von der Kenntnis des Unterhaltspflichtigen über die Pflegebedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten zu sprechen - nimm (wenn du denn möchtest) Kredite auf, welche nach gängiger Rechtssprechung nicht als Luxus angesehen werden dürften. Wenn du als Golffahrer einen Porsche finanzierst, ist das kritisch. Ein Flachbildfernsehr auf Pump dürfte generell unkritisch sein.
Erste Verteidigungsstrategie beim Elternunterhalt sollte immer die Verwirkung gem. 1611 BGB sein. Hat sich deine Mutter denn während deiner Minderjährigkeit ausreichend um dich gekümmert? Wenn du das nicht empfindest, warum nicht? Manchmal kann man den Elternunterhalt damit platschen.
Wenn du meinst, dass deine Mutter in 1-2 Jahren gesundheitlich die Grätsche macht, ist m.E. nicht nicht von der Kenntnis des Unterhaltspflichtigen über die Pflegebedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten zu sprechen - nimm (wenn du denn möchtest) Kredite auf, welche nach gängiger Rechtssprechung nicht als Luxus angesehen werden dürften. Wenn du als Golffahrer einen Porsche finanzierst, ist das kritisch. Ein Flachbildfernsehr auf Pump dürfte generell unkritisch sein.