23-04-2015, 12:28
(23-04-2015, 11:28)Pistachio 00 schrieb:(22-04-2015, 14:48)raid schrieb: ... um anteilige Regelleistung zwecks temp. BG. Ging es bei dir auch darum?Kurz und bündig: ja!
Konkret war das JC mit den Zahlungen bereits 6 Monate im Rückstand.
Nach meinem Antrag beim SG auf einstweiligen Rechtsschutz wurde vom SG ein Anhörungstermin verfügt - 2 Tage danach war plötzlich das Geld auf dem Konto.
Eine richterliche Entscheidung bzgl. meiner Nachweispflicht in Form einer Bestätigung der Umgangstage von der KM hatte sich damit (leider) erübrigt.
Nun beginnt das Spiel wieder von vorn. Ich sehe das ganz entspannt, denn das JC muss auf jeden Fall nachzahlen und je länger das dauert, um so höher die Summe und damit meine Freude bei der Verwaltung meiner Urlaubskasse.
Pistachio, aus erster Hand weis ich das diese Leistungen immer im Ermessensspielraum des Sachebarbeiters liegen wenn die Grundvoraussetzungen erfüllt sind;
Diese sind Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, Umgangsvereinbarung zwischen den Eltern, Unterhaltstitel. Der SB kann dann sehr schnell entscheiden, intern dauert so eine Berechnung je nach zu betreuender Kundenanzahl etwa 4- 10 Tage.
Beim Barunterhalt langt eigentlich schon der formelle Nachweis das KU gezahlt wird (Kontoauszüge), es gibt aber intern die Anweisung nur mit amtlichen Titel zu arbeiten.
Es soll Fälle geben, wo es auch ohne Unterhaltstitel, rein mit Nachweis über Kontoauszüge über einen längeren Zeitraum anerkannt wurde. Im ELO Forum wurde darüber mal 2013 berichtet.
Der Unterhaltsanspruch des Kindes an beide Eltern besteht schon rein per Gesetz, eines zusätzlichen Titels bedarf es eigentlich nicht bei der Berechnung.
Wenn der SB Knallhart ignorant ist, verlangt er noch eine Lebensbescheinigung vom Kreis der KM über das Kind und will ein schriftlich geführtes Umgangstagebuch mit genauen Zeiten.
Schade das so ein Kaliber von SB nicht mal an den Vätertreff oder Väterwiderstand gerät.