23-04-2015, 15:19
(23-04-2015, 11:41)raid schrieb: Ok danke Pistacchio 00 und auch thanks an sorglos.
Ich habe noch ein Ass im Ärmel. Ich darf's ja eigentlich gar nicht sagen.
Das Ass würde ich schön im Ärmel lassen. Sonst hast du als nächstes eine Strafanzeige am Hals
wegen Verletzung des Datenschutzes. Oder hat die Gesch.F. auf dem Tonträger auch ihr Einverständnis
zu deinem Mitschnitt erklärt?
§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Anderswo gab es dafür mal 20 Tagessätze á 35 Euro.
http://www.infranken.de/regional/kitzing...218,273799
Also wie gehabt, wenn Antrag noch nicht beschieden, Erinnerung und dann Untätigkeitsklage, wenn
länger her als 3 Monate. Alles schriftlich auf Papier, per Post, per Fax. Außer den in den Bilanzen der Netzbetreiber wirst du mit Telefonaten oder E-Mails wenig bis nichts bewegen.
Du brauchst die GF auch gar nicht zu fragen, ob.... Dein Antrag ist gültig, solange er nicht abschliessend beschieden wurde. Es sei denn, du hast ihn vorher formal (nicht telefonisch) zurückgezogen. Vielleicht kannst du dir sogar vorstellen, das die Leute es sogar darauf ankommen lassen ("mal sehen, ob der wirklich Klage einreicht...")
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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