23-04-2015, 17:03
(23-04-2015, 16:02)pudding schrieb: ich weiß nicht ob das hier greifen würde, sie ist in öffentlichem Auftrag von Amts wegen zur Hilfe verpflichtet und plaudert keine Intimitäten mit dem Antragsteller aus. Insofern wird hier dann auch nichts verletzt.
Wenn das so wäre, würden Sozialgerichte heute schon in Tonbandprotokollen und Videomitschnitten als
Beweismittel ersaufen.
BGH v. 13.10.1987 in VI ZR 83/87
Zitat:Die Widerrechtlichkeit eines Eingriffs in das Recht zur Selbstbestimmung über das gesprochene Wort entfällt nicht schon durch das Interesse des Verletzers, die ungenehmigte Tonaufzeichnung in einem Rechtsstreit zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu verwenden.
Demnach kann der "Verletzte" einen Anspruch auf Unterlassung haben.
Abgesehen davon bleibt die Frage, ob sein Protokoll,hier uneinvernehmlich aufgezeichnet, dann überhaupt jemand verwerten will.
Letztlich ist es für die Geltendmachung der beantragten Leistung auch irrelevant, weil er das gar nicht
machen müsste. Er hat einen schriftlichen Antrag gestellt und wenn er den nicht zurückgezogen hat, kann
er den auch durchsetzen, ohne mit einer Tonbandaufzeichnung zu "erinnern". Mit Letzterem hat er wahrscheinlich im Anschluß mehr Ärger, als mit der Durchsetzung seiner Ansprüche allein. Ich kann aber auch verstehen, das raid die Ex aus allem heraushalten will, damit die kein Sprengsatz in
seinen Anstrengungen wird. Aber wenn das JC sich weiterhin quer stillt, muß er sie als Beteiligte mit einplanen.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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