25-04-2015, 16:04
Antwort vom Jobcenter bekommen.
Sehr geehrter Herr Absurdistan,
Sie haben bla bla
Es ist zu überprüfen bla bla
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
wie schon mit ihnen am Telefon besprochen benötige ich einen Nachweis für den Monat März 2015 und April 2015,
wann ihre Tochter bei ihnen war.
Beispiel:
Von
02.03.2015 bis 30.03.2015 Dauer usw.
Bitte reichen Sie diese bis 10.05.2015 ein.
Bitte beachten Sie:
Wer Leistungen bla bla
MfG
im Auftrag
SB
Ich hatte ja schon bis auf die Minute jeden Tag angegeben. So:
im März Dienstag den 3., 10., 17., 24.03.15 ab 11 Uhr (+/- 15 Min.)
Mittwoch den 4., 11., 18., 25.03.15 bis 17 Uhr (+/- 15 Min.)
und an 2 Wochenenden am Samstag 14.03.15 von 10 Uhr (+/- 15 Min.) und Sontag den 15.03.2015 bis 17 Uhr sowie
Freitag den 20.03.15 ab ab 11 Uhr, Samstag den 21.03.15 und Sontag den 22.03.15 bis 17 Uhr (+/- 15 Min.)
Jetzt will sie wahrscheinlich vom 3. - 4.03. 30 Stunden u.s.w.
Ich habe Schiss das sie daraus nur einen Tag macht. Für mich ist es ja Dienstag von 11 Uhr bis 0 Uhr ein Tag und von Mittwoch 0 Uhr bis 17 Uhr auch.. Also 2 Tage Leistungsanspruch für meine Tochter.
Sehr geehrter Herr Absurdistan,
Sie haben bla bla
Es ist zu überprüfen bla bla
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
wie schon mit ihnen am Telefon besprochen benötige ich einen Nachweis für den Monat März 2015 und April 2015,
wann ihre Tochter bei ihnen war.
Beispiel:
Von
02.03.2015 bis 30.03.2015 Dauer usw.
Bitte reichen Sie diese bis 10.05.2015 ein.
Bitte beachten Sie:
Wer Leistungen bla bla
MfG
im Auftrag
SB
Ich hatte ja schon bis auf die Minute jeden Tag angegeben. So:
im März Dienstag den 3., 10., 17., 24.03.15 ab 11 Uhr (+/- 15 Min.)
Mittwoch den 4., 11., 18., 25.03.15 bis 17 Uhr (+/- 15 Min.)
und an 2 Wochenenden am Samstag 14.03.15 von 10 Uhr (+/- 15 Min.) und Sontag den 15.03.2015 bis 17 Uhr sowie
Freitag den 20.03.15 ab ab 11 Uhr, Samstag den 21.03.15 und Sontag den 22.03.15 bis 17 Uhr (+/- 15 Min.)
Jetzt will sie wahrscheinlich vom 3. - 4.03. 30 Stunden u.s.w.
Ich habe Schiss das sie daraus nur einen Tag macht. Für mich ist es ja Dienstag von 11 Uhr bis 0 Uhr ein Tag und von Mittwoch 0 Uhr bis 17 Uhr auch.. Also 2 Tage Leistungsanspruch für meine Tochter.