26-04-2015, 21:43
Nein.
Solange du den Unterhalt auch alleine bezahlen kannst, muss sie ihre Erwerbstätigkeit nicht ausdehnen.
Das Gehalt wird gebraucht, um die Quote zu errechnen.
Solange du den Unterhalt auch alleine bezahlen kannst, muss sie ihre Erwerbstätigkeit nicht ausdehnen.
Das Gehalt wird gebraucht, um die Quote zu errechnen.