Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Geplante Trennung und Finanzen
#9
Dieser hübsches Broschüre entnehme ich, dass das mit der Rentenbeitragserstattung nicht so einfach ist.
Zitat:Sie können Ihre Beiträge erstattet bekommen, wenn Sie aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschieden sind und sich danach auch nicht mehr freiwillig versichern dürfen.
Klingt erst einmal gut. Klingt wie Kassenklingeln. Aber...
Zitat:Sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig, wird zusätzlich geprüft, ob Sie sich freiwillig versichern dürfen. Dürfen Sie sich freiwillig versichern, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen. Als Deutscher dürfen Sie sich grundsätzlich immer freiwillig versichern, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind – egal, wo Sie sich gerade aufhalten.
Ja. Bleibt also nur der Wechsel der Staatsangehörigkeit oder bei Verbleib im Inland in irgendwelche Versorgungswerke, ich sag mal Ärzte und Anwälte.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Geplante Trennung und Finanzen - von Nils1985 - 21-04-2015, 21:24
RE: Geplante Trennung und Finanzen - von p__ - 21-04-2015, 22:09
RE: Geplante Trennung und Finanzen - von Bruno - 21-04-2015, 22:25
RE: Geplante Trennung und Finanzen - von Bruno - 02-05-2015, 14:46
RE: Geplante Trennung und Finanzen - von p__ - 25-04-2015, 22:08
RE: Geplante Trennung und Finanzen - von Paabel - 23-05-2015, 14:14
RE: Geplante Trennung und Finanzen - von zebrafink - 27-04-2015, 15:09

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wie minimalen Kindesunterhalt gestalten wenn Wohneigentum+ geplante Selbständigkeit Kämpfer93 23 12.293 30-10-2019, 21:27
Letzter Beitrag: Alfred37
  Prüfung der Finanzen der Mutter möglich? Markus Müller 16 9.591 25-09-2019, 09:09
Letzter Beitrag: p__
Question Fachbereich Finanzen fordert Unterhaltsvorschuss Zahlesel_RUS 7 5.473 17-03-2019, 22:54
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste