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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#89
(28-04-2015, 09:11)Bereschit schrieb: @Avatar, es muss vor dem OLG nicht zwangsläufig schlecht laufen.

Man beachte u.a. das bemerkenswerte Urteil aus 2005 vor dem OLG Frankfurt (6 UF 155/04).

Vielleicht macht dir das lesen des Urteils Mut und gibt dir Zuversicht?

6. Senat OLG Frankfurt

Väter für Kinder kommentieren das Urteil

Nicht unproblematisch als Nichtjurist vor einem OLG mit einem anderen OLG Urteil zu argumentieren, das sollte man seiner RATte
nach Abstimmung überlassen... Die Halbgötter in schwarz fühlen sich ansonsten sehr auf ihren weißen Schlips gepinkelt und Argumente warum dieser Fall natürlich ganz anders gelagert ist und das angesprochene Urteil auf diesen Fall keine Anwendung haben kann finden diese Figuren allemal ...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von ArJa - 28-04-2015, 09:33

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