Mein § 170er StGB wurde eingestellt nach § 153 StPO, wie ich durch Zufall erfahren habe.
Bedeutet das jetzt so etwas wie Strafklageverbrauch? Exe hatte mich wegen ein paar Euro Rückstand angezeigt, laufender Unterhalt fliesst. So lange dieser ausgeurteilte Unterhalt fliesst, dürfte ich demnach Ruhe haben. Ein zweites Mal wegen der gleichen Sache kann mich Exe zwar anzeigen, aber die Staatsanwaltschaft dürfte nicht mehr ermitteln.
Oder kann dieses Spiel beliebig wiederholt werden?
Bedeutet das jetzt so etwas wie Strafklageverbrauch? Exe hatte mich wegen ein paar Euro Rückstand angezeigt, laufender Unterhalt fliesst. So lange dieser ausgeurteilte Unterhalt fliesst, dürfte ich demnach Ruhe haben. Ein zweites Mal wegen der gleichen Sache kann mich Exe zwar anzeigen, aber die Staatsanwaltschaft dürfte nicht mehr ermitteln.
Oder kann dieses Spiel beliebig wiederholt werden?
Bibel, Jesus Sirach 8.1