28-04-2015, 22:25
(28-04-2015, 21:40)Fin schrieb: der einhellige Tenor war, dass ein Umgangsbeschluss kein Kontaktverbot ausserhalb der Umgangszeiten bedeutet
Sehe ich auch so. Das wirst du allerdings nicht in einem Umgangsbeschluss finden. Wenn, dann nur negiert. Das bedeutet: Wenn Kontaktverbot, dann ist es explizit im Beschluss ausgesprochen. Oder in einem anderen Beschluss, z.B. ein Annäherungsverbot ausserhalb der Umgangszeit.
Die Telefonate sind ein alter Streitpunkt. Deshalb sind auch in der faq-Musterumgangsregelung ausdrücklich Telefonate abgedeckt. Nicht sachlich begründbare eigenmächtige Einschränkungen der Mutter solltest du da nicht hinnehmen. Wenn ihr das nicht passt, soll sie klagen. Sie wird aller Wahrscheiunlichkeit nach verlieren. Immer vorausgesetzt, dass deine Anrufe nicht kindeswohlgefährend sind - telefonieren während der Schulzeit, mehrere Anrufe pro Tag, Kind über die Mutter ausfragen etc. Aber diese gefährlichen Zonen sind dir sicher selbst so klar, dass du sie nicht betrittst.