01-05-2015, 10:57
Du kannst ein Gutachten jederzeit anregen und hoffen, dass der Richter der Anregung folgt und es auch in Auftrag gibt.
Oder du gibst selbst ein Gutachten in Auftrag, ein sogenanntes Privatgutachten. Das zählt vor Gericht als Parteienvortrag. Durchaus sinnvoll, vorausgesetzt man hat unbegrenzt Geldmittel zur Verfügung.
Oder du gibst selbst ein Gutachten in Auftrag, ein sogenanntes Privatgutachten. Das zählt vor Gericht als Parteienvortrag. Durchaus sinnvoll, vorausgesetzt man hat unbegrenzt Geldmittel zur Verfügung.