01-05-2015, 11:09
(01-05-2015, 10:57)p__ schrieb: Du kannst ein Gutachten jederzeit anregen und hoffen, dass der Richter der Anregung folgt und es auch in Auftrag gibt.
Oder du gibst selbst ein Gutachten in Auftrag, ein sogenanntes Privatgutachten. Das zählt vor Gericht als Parteienvortrag. Durchaus sinnvoll, vorausgesetzt man hat unbegrenzt Geldmittel zur Verfügung.
Ok, danke. Also, ich kann nur anregen, es gibt keinen Anspruch?
Wird das Gericht einer freien Form angeregt, oder gibt es irgendwelche Vorlagen/Formulare dafür? Soll ich im Schreiben eher höfflich betteln oder fordern?
Ich habe gerade ergoogelt, dass man angeblich zuerst das JA anregen sollte. Diese sind in erster Linie zuständig. In meinem Fall hat das JA die Empfehlung "pro-Mutter" bereits ausgesprochen, ohne das Kind gesehen zu haben. Dürfen sie das? Das Kind hat nach meinen Informationen einige Entwicklungsstörungen, deswegen würde ich gern wissen was es tatsächlich hat und was nicht
Also - JA oder FamG anschreiben?
Ein Privatgutachten wird mindestens 3000€ kosten, ist diese Information richtig?