01-05-2015, 11:26
Ein Privatgutachten kostet so viel wie dein Gutachter verlangt. Es gibt Gutachter deren Zeit teuer ist, es gibt ausgreifende Fragestellungen, es gibt begrenzte Fragestellungen, du zahlst was du bestellst. Und nein, du kannst den Richter nicht zwingen, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Ihn dazu anzuregen kannst du in zwei Sätzen selbst formulieren. Auch da gilt, nicht endlos rumzulabern, sonst liest er es nicht. Du regst hiermit ein Gutachten an, weil ....
Was meinst du mit "Jugendamt anregen"? Das Jugendamt wird sowieso gehört, die sind immer mit dabei. So wars ja wohl auch schon bei dir. Willst du vorschlagen, dass das Jugendamt seine Meinung ändern sollte :-) ?
Ein Privatgutachten ist kein Fahrschein, um über den Zustand des Kindes einen Bericht zu bekommen. Keiner ist verpflichtet, dabei mitzumachen. Dann steht dein Gutachter vor verschlossener Tür und alles platzt. Wenn Kenntnis über den kindlichen Entwicklungsstand dein Ziel ist, dann ist ein Privatgutachten der falsche Weg dorthin.
Was meinst du mit "Jugendamt anregen"? Das Jugendamt wird sowieso gehört, die sind immer mit dabei. So wars ja wohl auch schon bei dir. Willst du vorschlagen, dass das Jugendamt seine Meinung ändern sollte :-) ?
Ein Privatgutachten ist kein Fahrschein, um über den Zustand des Kindes einen Bericht zu bekommen. Keiner ist verpflichtet, dabei mitzumachen. Dann steht dein Gutachter vor verschlossener Tür und alles platzt. Wenn Kenntnis über den kindlichen Entwicklungsstand dein Ziel ist, dann ist ein Privatgutachten der falsche Weg dorthin.