01-05-2015, 14:51
Du hast nicht dargelegt, was konkret zu welchem Zeitpunkt festgestellt wurde. Wenn der Lehrer deutliche Anhaltspunkte hätte, wäre er im Rahmen seines "regionalen Netzwerkes frühe Hilfen" zur Meldung verpflichtet. Wenn die Freundin der Ex der Auffassung ist, dass es dem Kind nicht gut geht, sollte sie -ggf. anonym- das Jugendamt informieren.
Allein für die Abwehr eines SR-Entzuges macht ein Gutachten nur dann Sinn, wenn gegen Dich erhobene Vorwürfe nicht anders entkräftet werden können.
Wann hattest Du denn das letzte ´mal richtig Umgang mit Deinem Kind?
Allein für die Abwehr eines SR-Entzuges macht ein Gutachten nur dann Sinn, wenn gegen Dich erhobene Vorwürfe nicht anders entkräftet werden können.
Wann hattest Du denn das letzte ´mal richtig Umgang mit Deinem Kind?
Wer nicht taktet, wird getaktet...