01-05-2015, 19:29
(24-02-2015, 23:09)p__ schrieb: Zur Streitwertbeschwerde siehe http://www.haufe.de/recht/kanzleitipps/g...14690.html
Zu beachten ist z.B. die Frist: "Die Frist zu Erhebung der Streitwertbeschwerde beträgt sechs Monate nach rechtskräftigem Ende des Verfahrens. Sie muss zudem innerhalb eines Monats nach Übersendung des Streitwertbeschlusses eingelegt werden."
Probiers einfach...
Hallo,
ich habe Streitwertbeschwerde ähnlich wie oben beschrieben eingelegt.
Folgendes Ergebnis kam vom Gericht:
1. Der Beschwerde des Antragsgegners vom 26.02.2015 gegen den Streitwert-Beschluss vom 18.02 wird nicht abgeholfen.
2. Die Beschwerde ist dem zuständigen Beschwerdegericht zur Entscheidung vorzulegen.
Was muß ich tun um Beschwerde einzulegen? Das gannze nochmal beim OLG vortragen?
Gruß
c