01-05-2015, 20:47
(01-05-2015, 19:29)chuloralf schrieb: 2. Die Beschwerde ist dem zuständigen Beschwerdegericht zur Entscheidung vorzulegen.
(01-05-2015, 19:29)iglu schrieb: Das Amtsgericht leitet die Beschwerde an das Oberlandesgericht weiter. Das hat schon so seine Ordnung und du musst nichts weiter machen.
Iglu, da steht nichts davon dass sie es automatisch weiterleiten sondern dass es dem zustaendigen Gericht vorzulegen ist. Also ab ans "zustaendige" Gericht damit.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!