02-05-2015, 09:22
Meine Beschwerden wurden samt und sonders ans OLG weitergeleitet, weil es eben so im Gesetz steht. Wenn du einen auf Querulant machen willst, dann schick es eben doppelt.
Geh lieber dem Amtsgericht mit einem Anruf auf die Nerven und frag dort nach, wenn du dir so furchtbar unsicher bist, denen bist du nämlich schon auf die Nerven gegangen, da richtest du keinen Schaden mehr an. Oder nimm dir einfach einen Anwalt, dafür sind sie ja da. Du musst doch im Unterhaltsverfahren sowieso einen gehabt haben. Warum hast du den nicht beauftragt?
Geh lieber dem Amtsgericht mit einem Anruf auf die Nerven und frag dort nach, wenn du dir so furchtbar unsicher bist, denen bist du nämlich schon auf die Nerven gegangen, da richtest du keinen Schaden mehr an. Oder nimm dir einfach einen Anwalt, dafür sind sie ja da. Du musst doch im Unterhaltsverfahren sowieso einen gehabt haben. Warum hast du den nicht beauftragt?