02-05-2015, 13:07
Das ist hier ja immer so, dass irgendjemand was gelesen hat und es jeder besser weiß ohne überhaupt etwas zu wissen. Ein Wunder, dass unter all den Spezialisten hier noch niemand eine Beschwerde eingereicht hat.
Bei manchen Beschlüssen muss die Beschwerde auch direkt ans OLG. In diesem Fall nicht. Das steht übrigens auch in den entsprechenden Gesetzen, wenn man sich einmal die Mühe machen will, sie zu lesen. Die Frist beträgt übrigens sechs Monate. Für Panikreaktionen besteht wohl kein Anlass.
Ansonstern gibt es ja auch immer noch das gute alte Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Streitwertbeschwerde
Bei manchen Beschlüssen muss die Beschwerde auch direkt ans OLG. In diesem Fall nicht. Das steht übrigens auch in den entsprechenden Gesetzen, wenn man sich einmal die Mühe machen will, sie zu lesen. Die Frist beträgt übrigens sechs Monate. Für Panikreaktionen besteht wohl kein Anlass.
Ansonstern gibt es ja auch immer noch das gute alte Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Streitwertbeschwerde
Zitat:Die Beschwerde ist bei dem Gericht anzubringen, das den angefochtenen Beschluss erlassen hat. Hilft dieses der Beschwerde nicht ab, so legte es die Sache dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vor. Dies ist in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten in der Regel das Landgericht.
[...]
Beschwerdegericht in Verfahren nach FamFG ist das Oberlandesgericht.