02-05-2015, 14:13
Da geht es um einen Antrag auf VKH für die Beschwerdeinstanz also dem OLG. Der ist auch beim OLG einzureichen. Das hat mit der Sache hier absolut gar nichts zu tun.
Wenn die Gute anwaltlich vertreten war, kann sie den ja haftbar machen.
Wenn die Gute anwaltlich vertreten war, kann sie den ja haftbar machen.