02-05-2015, 14:21
Von Dino habe ich heute auf dem Lada Treffen einen Tip bekommen. Wenn der Wohnraum in keinem vermietbatren Zustand ist, kann man sich zwei oder drei Angebote von Baufirmen ein holen. Und mit diesen Angeboten dem Gericht gegenüber die notwendigen Investitionen belegen die notwendig sind um ein Haus in einen vermietbaren Zustand zu versetzen.
Diese kann das Gericht dann verwenden um die Aufwendungen gegen die fiktive Miete gegen zu rechnen.
Diese kann das Gericht dann verwenden um die Aufwendungen gegen die fiktive Miete gegen zu rechnen.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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