(02-05-2015, 20:54)CheGuevara schrieb: Rechtsprechung sagt, eine nicht ausgebaute Doppelhaushälfte ist nicht anzusetzen.
Vielleicht gibt es einen nicht reparierten Wasserschaden? ... oder der Mieter repariert den Schaden selbst gegen riesige Mietminderung ...
@ CheGuevara,
Die Aussage interessiert mich brennend. Da in meinem Fall eine (in etwa vergleichbare) Situation vor liegt.
Kennst du da eine Quelle ? Hab da bisher nichts zu gefunden.
Gruß
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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