04-05-2015, 00:25
Hallo,
gegeben:
- modifizierte Zugewinngemeinschaft bzw. Gütertrennung ( also kein Ausgleich von Zugewinn )
- der Scheidungswillige will sowohl während der Trennungszeit oder wahlweise nach der Scheidung alles verkaufen was er nicht mehr benötigt und was sowieso nur rum steht ( z.B. den zweit und dritt Fernseher, alle nicht mehr benötigten Möbel, Radios, Bücher, CD Sammlung, Fahrräder, Autos, Briefmarkensammlung und was sonst alles nicht wirklich benötigt wird und blos rum steht )
gesucht:
Ich frage mich im Moment, ob Erlöse aus privaten Verkäufen für die Bemessung des Trennungsunterhalts, Kindesunterhalts oder den nachehelichen Unterhalt relevant sind. Wenn dem so sein sollte müsste man diese ja quasi lieber verschenken oder entsorgen.
Ist das ein Problem wenn man Erlöse aus hunderten 321 Verkäufen eigener gebrauchter unterschiedlicher persönlicher Artikel über das Konto laufen lassen hat. Aus der Sicht des FA wäre es wohl bis zu 800 € pro Jahr zumindestens erst einmal steuerlich nicht relevant.
Gruß
gegeben:
- modifizierte Zugewinngemeinschaft bzw. Gütertrennung ( also kein Ausgleich von Zugewinn )
- der Scheidungswillige will sowohl während der Trennungszeit oder wahlweise nach der Scheidung alles verkaufen was er nicht mehr benötigt und was sowieso nur rum steht ( z.B. den zweit und dritt Fernseher, alle nicht mehr benötigten Möbel, Radios, Bücher, CD Sammlung, Fahrräder, Autos, Briefmarkensammlung und was sonst alles nicht wirklich benötigt wird und blos rum steht )
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Gruß
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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