04-05-2015, 00:48
(04-05-2015, 00:25)Bruno schrieb: Ich frage mich im Moment, ob Erlöse aus privaten Verkäufen für die Bemessung des Trennungsunterhalts, Kindesunterhalts oder den nachehelichen Unterhalt relevant sind.grds sind alle Einnahmen, denen keine Kosten ggü stehen einkommensrelevant und werden von der Unterhaltspflicht erfaßt.
Genau genommen ist dir das Verschenken auch nicht erlaubt, wenn du andernfalls leistungsfähig würdest.
Die gesetzliche Unterhaltspflicht ggü Minderjährigen ist sehr streng.
Aber immer noch nicht streng genug, damit sich davon betroffene Väter dagegen auflehnen.