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Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#97
Gratuliere @ Avatar.

Da bist Du offensichtlich an einen fortschrittlichen OLG Senat geraten, Deine Exe und ihre Rattin hatten damit wohl nicht gerechnet; nun liegt es an Dir ,Deinen Kontakt zu Deinem Kind weiter zu verfestigen.

Wäre schön gewesen, wenn auch die Betonköpfe an meinem, dem größten OLG Deutschlands, auch so geurteilt hätten.

Wenngleich man immer davon ausgehen muss, dass solche Exen immer wieder Stress machen und wenn gar nichts mehr hilft ihren Frust am Kind auslassen.

Gesten z.B. hat mein Kind bitter an meiner Schulter geweint ... es habe nur noch Stress mit Mama. Die bislang so liebe Mami würde immer wieder sagen , das Kind würde sie noch ins Grab bringen .. und wegen dem Kind würde sie noch einen Herzinfarkt bekommen. Soviel zum Kindeswohl ...Mir hats fast das Herz zerrissen ...Und niemand macht was gegen solche " Mütter ".. Also sei gewarnt ...

Nochmal Glückwunsch.. Wie hat Dein Kind die Befragung aufgenommen ? Du hattest ja erhebliche Bedenken .. Und ist ein Beschluss ergangen oder ist ein Vergleich abgeschlossen worden ?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung - von ArJa - 04-05-2015, 11:00

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