04-05-2015, 14:57
In meinem Bescheid steht dazu neuerdings "Mehrbedarf nach §21 Abs. 3" und dazu "Umgangsrecht Kind".
In Bezug auf den Paragraphen 21 Abs. 3 SGB II wird das hier also als Alleinerziehendenzuschlag ausgewiesen.
In Bezug auf den Paragraphen 21 Abs. 3 SGB II wird das hier also als Alleinerziehendenzuschlag ausgewiesen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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