04-05-2015, 20:06
Erst dachte ich, das ist doch mal ein Anfang!
Quelle: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitt...recht.html
Nach § 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist bislang vorgesehen, dass „in der Regel“ ein Elternteil das Kind betreut, wogegen der andere Elternteil Bar-Unterhalt leistet. In der Praxis ist hingegen häufiger zu beobachten, dass beide Elternteile sich nach einer Trennung gemeinsam um die Kinder kümmern.
...
In der Rechtsprechung wird dem bislang durch Modifizierungen bei der Unterhaltsberechnung Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund wird gefordert, dass die gesetzlichen Regelungen zum Kindesunterhalt diesem Wandel angepasst und flexibler gestaltet werden.
Ich weiß bisher nicht, wer/wie/wo/was gefordert wurde.
Aber!
Auf dem Symposium diskutieren daher namhafte Vertreter aus dem Deutschen Bundestag, der Rechtsprechung, der Forschung und Lehre sowie aus den Verbänden über diese Herausforderung.
Heheheee.... Da sind wir wieder... "Namhafte Vertreter". Man beachte.... Keine namhaften VertreterInnen! ;-)
Das Ergebnis dann:
Im Ergebnis wurde festgehalten, dass diese Diskussion fortzusetzen ist.
Heißt, dass irgendwann mal in 2073 wird man/frau sich nochmal zusammensetzen, ob das DEUTSCHE Unterhaltsrecht noch zeitgemäß ist!
Voll die Realsatire! Und die bringen tatsächlich für so eine Null-Aussage eine Pressemitteiung raus. :-(
Quelle: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitt...recht.html
Nach § 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist bislang vorgesehen, dass „in der Regel“ ein Elternteil das Kind betreut, wogegen der andere Elternteil Bar-Unterhalt leistet. In der Praxis ist hingegen häufiger zu beobachten, dass beide Elternteile sich nach einer Trennung gemeinsam um die Kinder kümmern.
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In der Rechtsprechung wird dem bislang durch Modifizierungen bei der Unterhaltsberechnung Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund wird gefordert, dass die gesetzlichen Regelungen zum Kindesunterhalt diesem Wandel angepasst und flexibler gestaltet werden.
Ich weiß bisher nicht, wer/wie/wo/was gefordert wurde.
Aber!
Auf dem Symposium diskutieren daher namhafte Vertreter aus dem Deutschen Bundestag, der Rechtsprechung, der Forschung und Lehre sowie aus den Verbänden über diese Herausforderung.
Heheheee.... Da sind wir wieder... "Namhafte Vertreter". Man beachte.... Keine namhaften VertreterInnen! ;-)
Das Ergebnis dann:
Im Ergebnis wurde festgehalten, dass diese Diskussion fortzusetzen ist.
Heißt, dass irgendwann mal in 2073 wird man/frau sich nochmal zusammensetzen, ob das DEUTSCHE Unterhaltsrecht noch zeitgemäß ist!
Voll die Realsatire! Und die bringen tatsächlich für so eine Null-Aussage eine Pressemitteiung raus. :-(