04-05-2015, 21:23
Zitat:Es wurde deutlich, dass auf die komplexen unterhaltsrechtlichen Fragen, die das gehäufte Auftreten von Fällen des erweiterten Umgangs oder des Wechselmodells aufwirft, keine schnellen gesetzgeberischen Antworten möglich sind. Vorrangig soll es in den weiteren Diskussionen deshalb darum gehen, in der Rechtsprechung und im Rahmen der „Düsseldorfer Tabelle“ den Fragen zu begegnen.
Keine schnellen Änderungen zu erwarten. D'dorfer Tabelle bleibt, kommen vielleicht noch ein paar Spalten und/oder Zeilen dazu.
Ist doch kein Problem, wir haben Zahlväter haben ja Zeit und Geld. Außerdem kann man ja auch nicht ganzen Jahrgängen juristischer
Absolventen verkaufen, das sie umsonst das Auswürfeln des Unterhaltsbetrags erlernt haben, weil jetzt etwas ganz Neues kommt.
Also vielleicht doch nur nur eine Spezialregelung, die in der Praxis kaum anwendbar ist. So ähnlich, als würde die
PKW-Maut nur für gelbe Kleinwagen mit pinken Fahrgastsitzen gelten.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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