05-05-2015, 01:19
(05-05-2015, 00:29)Bruno schrieb: ... als ob ich guten Gewissens 100 € pro Monat unschädlich ..... durch Verkauf von altem bestehenden Hausrat, ..... "einnehmen" kann.
Irgendwie stellst du dich schon ein wenig akademisch gestelzt an...... Ein findiger Anwalt wird sicher (wenn er davon weiß) die "regelmäßige häppchenweise Umwandlung" von nicht notwendigem (= nicht angemessenem) Hausrat als "Einnahme" zur Unterhaltsberechnung heranziehen, denn du beabsichtigst damit "den laufenden Lebensunterhalt zu bestreiten".
Ansonsten dürften auch für einen Unterhalltspflichtigen als unterste Grenze die Ansätze des §90 SGB XII als Schonvermögen verbleiben. D.h. Barmittel bis zu 2600€ aktuell.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #