05-05-2015, 08:57
Noch ne Frage zum Schluss:
habe heute die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft zu meinem §170 StGB erhalten; mir sind auch ohne Verhandlung Anwaltskosten für die Vorbereitung meiner Verteidigung entstanden. Kann ich mir diese Kosten von der Anzeige-Erstatterin wiederholen, nach dem Verursacherprinzip? Es steht schliesslich in der Einstellungsverfügung drin, dass die Anzeige-Erstattung mutwillig war, immerhin zahlt der Beschuldigte den ausgeurteilten nachehelichen Unterhalt. Und er bemüht sich um den Abbau der Rückstände....
Mir wurden diese Anwaltskosten also mutwillig verursacht. Ich würde einfach einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken lassen, da Exe sich ohnehin gerade in die Privatinsolvenz begeben will.
Macht das Sinn, oder pure Zeitverschwendung?
habe heute die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft zu meinem §170 StGB erhalten; mir sind auch ohne Verhandlung Anwaltskosten für die Vorbereitung meiner Verteidigung entstanden. Kann ich mir diese Kosten von der Anzeige-Erstatterin wiederholen, nach dem Verursacherprinzip? Es steht schliesslich in der Einstellungsverfügung drin, dass die Anzeige-Erstattung mutwillig war, immerhin zahlt der Beschuldigte den ausgeurteilten nachehelichen Unterhalt. Und er bemüht sich um den Abbau der Rückstände....
Mir wurden diese Anwaltskosten also mutwillig verursacht. Ich würde einfach einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken lassen, da Exe sich ohnehin gerade in die Privatinsolvenz begeben will.
Macht das Sinn, oder pure Zeitverschwendung?
Bibel, Jesus Sirach 8.1