06-05-2015, 11:38
Wenn Du das mal nicht verwechselst.
Unter Mehrbedarfe werden idR die Umgangskosten/Fahrtkosten gelistet.
Mit 6 Tagen/Monat hast Du ganz sicher keinen Anspruch auf 'Alleinerziehendenzuschlag'.
S.
Unter Mehrbedarfe werden idR die Umgangskosten/Fahrtkosten gelistet.
Mit 6 Tagen/Monat hast Du ganz sicher keinen Anspruch auf 'Alleinerziehendenzuschlag'.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.