07-05-2015, 00:46
(06-05-2015, 12:05)raid schrieb: Mit Sicherheit wird mir das Jobcenter nichts überweisen, was mir nicht zusteht.Dass du dich da mal nicht täuschst. Bis 31.12.2016 können sie es zurück fordern.
Also:
Wir haben ein paar solcher Bescheide vorliegen. Aber da ist keine Logik erkennbar. Rechtsprechung und fachliche Hinweise geben eine Quotelung des AE-Mehrbedarfs unterhalb von hälftiger Betreuung eigentlich nicht her. Das sehe ich wie @skipper.
Reiner Zufall, ob es ein Vater bekommt und ein anderer beim gleichen(!) JC nicht. Bei einem fordern sie es zurück - beim anderen nicht..... ?!?
Freu dich, vergrab es, gebe es "gutgläubig" fürs Kind aus.....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #